Fahrzeugbeleuchtung am Tag – was ist erlaubt und was nicht?
April 11, 2022Eine Beeinträchtigung der Sicht entweder bei Dunkelheit oder auch bei schlechtem Wetter: Hier schafft die Fahrzeugbeleuchtung Abhilfe. So ist diese nicht nur eine Hilfe für den Fahrzeugführer selbst, und zwar in dem die Fahrbahn vor ihm ausgeleuchtet wird. Auch wird das Fahrzeug anhand der Beleuchtung für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar.
Die Fahrzeugbeleuchtung ist nicht jedoch nur aufgrund der Verkehrssicherheit zu nutzen – diese ist außerdem eine klare Vorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Folglich gilt: Wird die Beleuchtung falsch oder gar nicht im Straßenverkehr verwendet, droht dem Fahrzeugführer ein Bußgeld.
Da stellen sich entsprechend einige Fragen: Für wann gilt welches Licht? Welche Beleuchtungsarten stehen überhaupt zur Auswahl? Was gilt bei der Anhänger Beleuchtung? Nachfolgend die Antworten auf alle aufkommenden Fragen.
Wie und wann Fahrzeuge zu beleuchten sind
Grundsätzlich werden jene Vorschriften von der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. So sind sowohl stehende als auch fahrende Fahrzeuge zu beleuchten – bei Nacht und womöglich auch am Tag:
Bei einer Beeinträchtigung der Sicht durch äußere Umstände ist die Fahrzeugbeleuchtung zu verwenden. Sei es morgens, abends oder vor allem auch bei Nacht. Folgende Witterungen können das Einschalten des Lichts auch mitten am Tag voraussetzen:
1) Nebel (ggf. Nebelscheinwerfer bzw. Nebelschlussleuchte)
2) Schneefall
3) Regen
Wichtig: Auch bei der Fahrt durch einen Tunnel ist stets die Beleuchtung einzuschalten – sowohl zur eigenen Sicht als auch um gesehen zu werden.
Scheinwerfer und Schlussleuchten
Die Scheinwerfer gelten für die Sicht nach vorn, die Schlussleuchten strahlen rotes Licht am Heck aus. Unterschieden wird zwischen den folgenden verschiedenen Beleuchtungsarten:
1) Abblendlicht
Dies ist das Standardlicht: Es ist bei schlechten Sichtverhältnissen einzuschalten, sowohl für die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs als auch zur Ausleuchtung der Fahrbahn. Andere Fahrzeugführer werden hierdurch nicht geblendet (Anmerkung: Optimale Leuchtweitenregulierung).
2) Fernlicht
Diese Beleuchtung dient der besseren Ausleuchtung der Fahrbahn, wenn die Sicht etwas stärker beeinträchtigt ist – sprich: Auf Straßen ohne ausreichende beziehungsweise durchgehende Beleuchtung. Sowohl der Gegenverkehr als auch vorausfahrende Autos können mit dem Fernlicht geblendet werden.
Daher gilt: In solchen Fällen Fernlicht ausschalten und lediglich zum normalen Abblendlicht wechseln.
3) Standlicht
Wie der Name es bereits verrät, ist diese Beleuchtung nur beim Halten oder Parken des Fahrzeugs zu verwenden. Folglich darf ein fahrendes Fahrzeug im Straßenverkehr nicht allein nur mit Standlicht beleuchtet werden. Das Abblendlicht ist dabei immer zusätzlich einzuschalten.
4) Tagfahrlicht
Bei den neueren Fahrzeugmodellen schaltet sich dieses Licht automatisch ein – und zwar bereits mit dem Anschalten der Zündung. Somit bleibt dieses Licht auch beim Fahren eingeschaltet. Wird allerdings eine der Hauptbeleuchtungen (hauptsächlich Abblendlicht) aktiviert, so schaltet sich das Tagfahrlicht aus.
Korrekte Beleuchtung von Anhängern
Ein Anhänger ist innerorts mit einer eigenen Lichtquelle zu beleuchten, sofern dieser auf der Fahrbahn hält. Dies wird im Paragraph 17 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung festgelegt.
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